Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist –
Die Bestattung eines Haustieres
Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue. – Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers.
Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor, die Tierhalter nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners für dessen Bestattung haben.
Der eigene Garten
Eine schöne Möglichkeit bietet sich denjenigen, die einen eigenen Garten besitzen. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem ‘dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze‘ zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der „Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die Voraussetzungen zu finden. Dort ist auch geregelt, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und dass der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss. Daher ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein.
Beim Tierarzt lassen
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. In der Regel bieten Tierärzte an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass der Leichnam zur kommunalen Tierkörperbeseitigungsgesellschaft gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dorthin bringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihren geliebten vierbeinigen Freund jedoch auf eine persönlichere feierliche Art und Weise bestatten.
Eine Urne mitnehmen
Dazu besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hund, Katze oder Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro). Dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes jedoch später mit nach Hause nehmen.
Letzte Ruhestätte Tierfriedhof
Im Trend liegen seit einigen Jahren auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab sowie eventuell für die vorherige Kremierung. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!
„Mit dem Hund sicher durch das ganze Jahr“ –
Teil 4: Der Winter
Auch wenn diese Woche nicht gerade ihr winterlichstes Gesicht präsentiert – der Winter ist da.
Unsere Vierbeiner haben bereits ihr Winterfell „angelegt“ und sind startklar. Alte und kranke Hunde freuen sich jetzt bei längeren Spaziergängen wieder über wärmende Pullover oder Mäntelchen. Achten Sie darauf, dass die Hundekleidung gut verarbeitet ist, und gewöhnen Sie Ihren tierischen Liebling langsam daran, wenn das für ihn noch neu ist. „Auch Hunde, die rassebedingt nur wenig Unterfell haben, können die Kälte nicht so gut vertragen, genießen aber mit einem Pullover oder Mantel den Winter dennoch sehr“, weiß TASSO-Leiter Philip McCreight. Sein vierbeiniger Begleiter, Berner-Sennenhund Ben, hat damit natürlich kein Problem. Er trägt längst sein dichtes Winterfell und hat den ersten Schnee in vollen Zügen genossen. Und manchmal möchte er auch gerne ein bisschen von der weißen Pracht fressen. Davon ist allerdings abzuraten: „Das übermäßige Fressen von Schnee kann zu einer Schnee-Gastritis führen. Besonders groß ist die Gefahr, wenn der Schnee verunreinigt ist“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Achten Sie also darauf, dass Ihr tierischer Freund den Schnee beim Spielen nicht frisst.
Lauwarmes Pfotenbad gegen Salz- und Splittrückstände
Etwas aufwendiger ist in der kalten Jahreszeit auch die Pfotenpflege. Bei langhaarigen Tieren wie Ben bleiben gerne kleine Eisklümpchen, Splittstücke oder Streusalzreste im Fell hängen. Daher ist es wichtig, die Haare an den Pfoten vor allem im Winter kurz zu halten. Unabhängig von der Felllänge: Viele Hunde leiden im Winter unter dem aggressiven Salz. Lauwarme Pfotenbäder beim Nachhausekommen können helfen, die Rückstände abzuspülen. Auch Fettcremes schützen und pflegen die empfindlichen Hundeballen. Wo es geht, sollten Sie stark mit Salz gestreute Wege einfach umgehen. Ist das nicht möglich und ist Ihr vierbeiniger Freund sehr empfindlich, könnten auch Pfotenschuhe helfen.
Zeit für viel Gemeinsamkeit
Eines ist aber ganz besonders toll am Winter: Nach einem schönen ausgiebigen Spaziergang gemeinsam im warmen Zuhause kuscheln! Also los geht’: Genießen Sie die kalte Jahreszeit mit Ihrem vierbeinigen Freund!
Tipps für eine tierisch sichere Vorweihnachtszeit
Die ersten Lichterketten leuchten, im Kerzenlicht funkelnd drehen sich glitzernde Sterne in den Fenstern und einige Weihnachtsmärkte haben schon geöffnet. Die Vorweihnachtszeit ist eine Zeit mit vielen Erledigungen und Verpflichtungen, und damit die Besinnlichkeit dabei nicht auf der Strecke bleibt, soll es auch im eigenen Zuhause weihnachtlich zugehen. Kerzen, Lichter, weihnachtliche Dekoartikel und der Tannenbaum dürfen da nicht fehlen. Und mittendrin in diesem vorweihnachtlichen Tohuwabohu stehen unsere Haustiere, die auch gerne beim Dekorieren oder Geschenkeeinpacken dabei sein wollen. Vor allem Katzenhalter wissen, wie „hilfreich“ ihre Stubentiger dabei sind. Im bunten weihnachtlichen Trubel lauern für Haustiere jedoch auch einige Gefahren. Damit Ihrem Liebling nichts zustößt, haben wir einige Hinweise zusammengestellt.
Vorsicht mit Feuer
Natürlich sollte ein Haustier niemals alleine mit einer Kerze im Zimmer zurückgelassen werden. Aber auch wenn der Mensch dabei ist, können sich zum Beispiel Katzen schnell den Schwanz in der Flamme versengen oder beim Spielen mit dem Hund stürzt eine Kerze um. Daher gilt: Geben Sie besonders gut acht, wenn Sie echte Kerzen verwenden oder steigen Sie gleich auf die zwar nicht ganz so gemütlichen, dafür aber sicheren LED-betriebenen Alternativen um.
Oh Tannenbaum!
Der große, bunt geschmückte Tannenbaum ist meist das zentrale Element im (vor)weihnachtlichen Wohnzimmer. Ängstliche Tiere könnte er jedoch verunsichern, also achten Sie gut auf die Reaktion Ihres Vierbeiners, wenn Sie zum ersten Mal einen Tannenbaum aufstellen. Vielleicht geben Sie Ihrem Tier zunächst einige Tage Zeit, sich an das grüne Ungetüm zu gewöhnen, bevor Sie es schmücken. Beim Spielen mit dem Hund ist nun ebenfalls Vorsicht geboten. Schnell bleibt eine Pfote im Kabel der Lichterkette hängen und das ganze Gesamtkunstwerk stürzt in sich zusammen. Gefährlich sind auch die Scherben von heruntergefallenen Glaskugeln. Die Kugeln sollten daher besonders gut im Baum befestigt werden. Halten Sie Ihre Tiere fern von den Zweigen und vom Wasser im Weihnachtsbaumständer. Dekorieren Sie statt mit funkelnden Glaskugeln vielleicht lieber mit Kugeln aus Plastik oder mit Strohsternen oder Filzanhängern, wenn Sie besonders verspielte oder junge Katzen haben. Vorsicht gilt auch bei Lametta. Wenn es gefressen wird, kann es schnell einen Darmverschluss verursachen. Auch der in vielen Haushalten beliebte Weihnachtsstern ist giftig für unsere Vierbeiner und sollte daher außer Reichweite stehen oder gleich beim Händler bleiben.
Apropos Essen
Besonders in der Zeit rund um Weihnachten, in der Süßigkeiten allgegenwärtig sind, können Tiere schnell mal etwas fressen, das nicht für sie gedacht war und ihnen nicht bekommt. Bestes Beispiel dafür ist Schokolade. Nur wenig von der süßen Nascherei reicht, um Hund und Katze in ernste gesundheitlich Bedrängnis zu bringen. Lassen Sie daher nichts offen liegen. Auch wenn Ihr Tier bislang kein Interesse daran gezeigt hat: Wenn es sich plötzlich doch einmal anders verhält, kann das böse Folgen haben.
Noch ein Hinweis, der Tierhaltern in der Regel bewusst ist, den Sie aber gerne in Ihrem Umfeld weitergeben können: Natürlich sind Tiere keine Geschenke. Sie sind gute Freunde, treue Begleiter, Familienmitglieder, aber keine „Sachen“, die man jemandem schenkt. Die Entscheidung für ein Tier sollte immer bewusst und mit allen Beteiligten gemeinsam getroffen werden. Die freien Tage am Ende des Jahres sind nichtsdestotrotz natürlich eine gute Gelegenheit, um – falls geplant – im Familienkreis miteinander über den Wunsch nach einem (weiteren) Tier zu sprechen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Vierbeinern eine besinnliche Vorweihnachtszeit. Lassen Sie sich nicht stressen und schalten Sie hin und wieder bewusst eine Zeit lang gemeinsam mit Ihrem tierischen Liebling ab!
So wird die Martinsfeier zur Freude für Mensch und Tier
Ob nun der religiöse Aspekt im Mittelpunkt steht oder die Freude der Kinder an Laternen, Weckmännern und der Gesellschaft beim Martinsfeuer – St. Martin macht vielen Menschen großen Spaß. Allerdings gibt es aus Tierschutzsicht einiges zu beachten, damit diese Feiern rund um den heiligen Martin von Tours, der der Legende nach seinen Mantel mit einem Bettler teilte, richtig unbeschwert sein können.
Vor allem die wärmenden Martinsfeuer, an denen sich die Menschen nach den Laternenumzügen versammeln, sorgen für eine gemütliche und heimelige Stimmung und machen das Martinsfest zu einem besonderen Erlebnis. Diese Feuer, die Licht ins Dunkle bringen, können jedoch für Tiere zum Verhängnis werden. In den entzündeten Holzhaufen sterben jedes Jahr viele Wildtiere, während davor das gemütliche Beisammensein genossen wird. Denn häufig ziehen sich Tiere in die vermeintlich schützenden Reisighaufen zurück, um zu überwintern. Werden diese nun entzündet, kommen die Tiere in Feuer und Rauch um, bevor sie sich in Sicherheit bringen können.
Dieses Problem lässt sich aber zum Glück ganz einfach umgehen. Und zwar, indem die Reisig- oder Holzhaufen erst kurz vor dem Entzünden endgültig aufgebaut werden. Ist das nicht möglich, sollten sie zumindest kurz vorher noch einmal umgeschichtet werden, damit die Tiere eine Chance haben zu fliehen. Lediglich an den Haufen zu rütteln reicht nicht aus. Wird diese einfache Maßnahme beachtet, müssen die Menschen weder auf ihr Vergnügen verzichten noch werden Tiere in Gefahr gebracht.
Findet in Ihrer Nähe ein Martinsfeuer statt? Dann erkundigen Sie sich doch im Vorfeld, wie das Entzünden gehandhabt wird und regen Sie eine Umschichtung an. Viele Gemeinden appellieren vor Oster- oder Martinsfeuern bereits an die Veranstalter, tierbewusst zu handeln.
Ein weiteres Problem der Martinstage ist, dass leider vielerorts noch gerne die traditionelle Martinsgans auf den Tisch kommt. Die dafür in Massen gezüchteten Gänse wurden nicht selten unter tierschutzwidrigen Bedingungen großgezogen. Laut Statistischem Bundesamt stammten zum Beispiel im Jahr 2015 nur knapp 3.000 Tonnen des hier verzehrten Gänsefleisches aus Deutschland und etwa 21.000 Tonnen aus dem Ausland, hauptsächlich aus Polen und Ungarn. „Die Tiere werden oftmals in großen Gruppen auf engstem Raum in sogenannten intensiven Stallhaltungen gehalten. Häufig stammt das angebotene Gänsefleisch aus der in Deutschland verbotenen Stopfleberproduktion oder sogar aus Käfighaltung“, kritisiert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO die Tradition der Martinsgans.
Dass aber auch hierzulande noch eine tierquälerische Massentierhaltung von Gänsen ohne Zugang zu einer Wasserstelle möglich ist, läge an der fehlenden Gesetzesgrundlage. „Verbindliche Haltungsvorschriften für Gänse existieren nicht in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Auf EU-Ebene gibt es zwar eine 1999 für Hausgänse angenommene Europaratsempfehlung, die jedoch nicht rechtsverbindlich ist“, erläutert der Tierschutzexperte.
Wenn Sie dem unsagbaren Leid der Gänse bewusst entgegenwirken möchten, finden Sie im Internet viele leckere vegetarische und vegane Alternativen. Wer dennoch nicht auf den Gänsebraten verzichten will, sollte Gänse aus ökologischer und regionaler Erzeugung kaufen. Gesetzlich geschützte Kennzeichnungen wie beispielsweise „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „ökologische Tierhaltung“ stehen für eine artgerechte Haltung mit Auslauf.
Katzen müssen nicht ins Tierheim
Werdende Eltern und Katzenhalter stehen im Laufe der Schwangerschaft immer wieder vor der Frage, was mit ihrer Katze passieren soll: Schließlich müsse man überlegen, wohin das Tier, das die werdende Mutter eventuell mit Toxoplasmose infizieren könnte, umziehen könne. Es wird unterstellt, dass der Kontakt zum Schmusetiger prinzipiell eine Lebensbedrohung für das Ungeborene darstelle. „Leider werden aufgrund von Vorurteilen viele Katzen ins Tierheim abgegeben, wenn sich ein Baby ankündigt. Die Tierheime sind oft überfüllt." erklärt shelta-Leiterin Heike Engelhart.
TASSO e.V. erklärt, was zu beachten ist, damit keine Katze ihr Zuhause verlassen muss.
Nicht vom Katzenklo geht die größte Gefahr aus
Als Hauptargument für einen Auszug der Katze wird meist die Gefahr der Ansteckungsgefahr mit der Infektionskrankheit Toxoplasmose genannt. Studien belegen, dass die Hauptquelle des Erregers jedoch rohes beziehungsweise nicht durchgegartes Fleisch, wie Tartar, Steaks, Salami und Mettwurst ist. Auf den Verzehr hiervon sollten Schwangere unbedingt verzichten. Untersuchungen zufolge ist etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasmose infiziert gewesen. Das Gute an der Sache: Hat die Frau einmal eine Infektion durchgestanden, bildet sie Antikörper und ist in der Regel vor weiteren Ansteckungen geschützt.
Prinzipiell sind schwangere Katzenhalterinnen gut beraten, wenn sie sich auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen lassen. Zwar gehört dieser Bluttest nicht zur routinemäßigen Muttervorsorge, kann jedoch schnell klären, ob die Frau immun ist und somit kein Anlass zur besonderen Sorge besteht. Hat die Schwangere keine Antikörper im Blut, kann sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen, um eine mögliche Infektion zeitnah zu erkennen und behandeln zu können. In jedem Fall gilt: Besprechen Sie das Thema ausführlich mit Ihrem Gynäkologen.
Hygiene im Umgang mit Katzen ist das A und O
Das Ansteckungsrisiko über den Kontakt zu Katzen ist weitaus geringer als durch den Kontakt und Verzehr mit Rohfleischprodukten. Dennoch müssen Katzenhalter wissen, dass Toxoplasmose-Erreger sich auch im Katzenkot befinden können. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Freigänger, die den Parasiten beispielsweise über den Verzehr erlegter Mäuse zu sich nehmen und wieder ausscheiden. Wohnungskatzen sind wahrscheinlich keine Träger der Toxoplasmose, sofern sie nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden.
Tipps für schwangere Katzenhalterinnen
Katzen müssen ihr Zuhause nicht verlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Wenn folgende Regeln beachtet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Infektion, selbst wenn das eigene Tier Träger der Toxoplasmose ist:
Der Tierarzt kann Katzen auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen. Fällt der Test positiv aus, sollte durch eine Kotuntersuchung abgeklärt werden, ob die Katze Toxoplasmen ausscheidet. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht im Umgang mit dieser Katze geboten.
Nach jedem Kontakt mit der Katze sollten sich Schwangere gründlich die Hände waschen.
Schwangere sollten das Säubern der Katzentoilette jemand anderem überlassen. Steht niemand zur Verfügung, tragen sie grundsätzlich Einmalhandschuhe, die sie nach jedem Gebrauch wegwerfen. Anschließend gilt dennoch: Hände waschen.
Schwangere verzichten bei der Katzennahrung idealerweise auf rohes Fleisch.
Werdende Mütter vermeiden am Besten den Kontakt zu unbekannten oder kranken Katzen.
Diese Informationen werden von TASSO zur Verfügung gestellt und sind auf deren Internetseite nachzulesen.