TASSO-News

Mit dem Hund sicher durch den Herbst 

Fellwechsel, Grasmilben und Sichtbarkeit

Für viele Hunde ist der Herbst eine willkommene Abwechslung zum heißen Sommer. So großen Spaß Schwimmen, Sonnen und lange Spaziergänge an lauen Sommerabenden auch machen, so anstrengend ist die große Hitze auch für viele unserer Vierbeiner. Im Herbst ist nun wieder Zeit für gemütliche Kuschelabende und ausgiebige Wanderungen.

Hundepfoten pflegen

Die Sorge um zu heißen Asphalt ist nun passé, den empfindlichen Hundepfoten machen stattdessen spitze Kastanienstacheln, kleine Ästchen oder feste Laubstücke Ärger. Prüfen und reinigen Sie daher nach jedem Spaziergang die Pfoten Ihres Hundes. Vor allem in langem Fell bleiben schnell mal kleine Fremdkörper hängen, die für Ihren Vierbeiner unangenehm sein können.

Kastanien und Eicheln sind nichts für Hundeschnauzen

Sie sind klein, hübsch und läuten jährlich die Herbstzeit ein: Kastanien und Eicheln. Dann sind viele Wiesen, Straßen und Feldwege regelrecht übersäht von diesen Nussfrüchten. Doch diese können für Hunde gefährlich werden, wenn Ihr Tier diese frisst. Die grüne Stachelschale, (unreife) Kastanien und Eicheln enthalten giftige Stoffe, die bei Hunden zum Beispiel zu Schleimhautentzündungen und Verdauungsproblemen führen können. Werden die Früchte im ganzen verschluckt, kann es beim Tier zu einem Darmverschluss kommen. Achten Sie bei Ihrer Gassirunde oder in Ihrem Garten darauf, dass Ihr Vierbeiner diese kleinen Früchte nicht frisst und nutzen Sie Kastanien auch bitte nicht als Wurfspielzeug für Ihren Hund.

Grasmilben sind unterwegs 

Neben Zecken und Flöhen haben es im Spätsommer und Herbst auch Grasmilben auf unsere tierischen Begleiter abgesehen. Die Larven der Parasiten befallen Hunde und Katzen und bereiten ihnen oft jede Menge Ärger. Einige Vierbeiner reagieren sehr empfindlich auf die Bisse und haben nun mit großem Juckreiz zu kämpfen. Oft hilft es jedoch schon, wenn Sie Ihrem Hund nach dem Rennen durch die Wiese die Pfoten und Beine kurz abwaschen. Wenn sich Ihr Hund jedoch vermehrt schleckt und Sie sich Sorgen machen, ziehen Sie Ihren Tierarzt zu Rate. 

Fellwechsel 

Sobald es kühler wird, legen unsere Hunde ihre „Winterkleidung“ an. Vor allem bei langhaarigen Hunden wächst dann das dicke Winterfell, das sie draußen auch an ungemütlichen Tagen warm und trocken hält. Den Fellwechsel können Sie durch regelmäßiges Bürsten unterstützen. So entfernen Sie abgestorbene Haare und regen die Durchblutung an.

Ausrüstung bereitlegen

Für kranke und ältere Hunde kann es auch bereits im Herbst notwendig sein, einen passenden Hundemantel zu tragen. Denn zum Beispiel Hunde ohne Unterwolle, die schnell frieren, können so vor der Kälte und Nässe geschützt werden. Allerdings sollte die Hundekleidung gut sitzen und das Tier nicht einschränken. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, was das Beste für Ihren Vierbeiner ist. Worauf Sie bei einem Hundemantel außerdem beachten sollten, das haben wir für Sie hier zusammengefasst: Zusätzlicher Wetterschutz bei Hunden

Sehen und gesehen werden 

Je kürzer die Tage werden, desto weniger Zeit bleibt im Alltag manchmal für Spaziergänge im Tageslicht. So ist es manchmal unvermeidlich, mit dem Vierbeiner im Dunkeln unterwegs zu sein. Nehmen Sie Ihren Hund im Dunkeln vor allem dort an die Leine, wo Verkehr herrscht und man ihn übersehen könnte. Auch darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund gesehen wird. Dafür gibt es im Tierbedarf jede Menge Lösungen. Sie reichen von aufladbaren Leuchthalsbändern, über reflektierende Leinen bis hin zu reflektierende Geschirren oder Mäntelchen. Vergessen Sie sich selbst nicht: Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie ebenfalls in der Dunkelheit sichtbar sein. Stecken Sie zudem für unterwegs eine kleine Taschenlampe ein, wenn Sie für einen Spaziergang im Wald oder Feld die beleuchteten Bereiche verlassen. Dann sehen Sie besser, Sie werden besser gesehen und Sie finden bei der Entsorgung die Hinterlassenschaften Ihres tierischen Freundes in der Dunkelheit leichter wieder.


Mit Katze durch den Herbst

Bieten Sie Ihrer Samtpfote Beschäftigung und mehrere Liegeplätze

Im Herbst lässt die Entdeckungsfreude vieler Katzen nach. Wenn sich der Sommer und die damit verbundenen warmen Tage dem Ende entgegen neigen, werden auch viele abenteuerlustige Katzen wieder häuslicher. Ihre Streifzüge draußen werden kürzer und das kuschelige Kissen auf der Fensterbank scheint auf einmal viel verlockender als noch vor einigen Wochen. Wenn es draußen ungemütlicher wird, suchen Katzen vermehrt die Behaglichkeit, die das eigene Zuhause verspricht. In dieser Zeit können Tierhalter es ihnen ganz besonders schön machen.

Schutzbereich draußen einrichten

Ist Ihre Katze gerne auch im Herbst und Winter draußen unterwegs? Achten Sie darauf, dass Ihre Katze jederzeit Zugang zur Wohnung oder zumindest zu geschützten Plätzen im Garten hat, damit sie sich vor Kälte und Regen zurückziehen kann, wenn Sie einmal nicht zu Hause sind, um Ihrem Tier die Tür zu öffnen.

Katzenschutzhütte winterfest machen

Mit einer winterfesten Katzenschutzhütte können Sie Ihrem Freigänger draußen einen wettergeschützten Platz einrichten. Ob gekauft oder selbstgebaut, unsere Tierschutz-Experten geben fünf Tipps, worauf Sie dabei achten sollten:

  1. Katzenhütte sollte aus robusten und wetterfesten Materialien bestehen
  2. Wände und Boden sollten gut isoliert sein, zum Beispiel mit Styropor
  3. Für zusätzliche Wärme sorgen Decken und Stroh im Inneren der Hütte (regelmäßig prüfen und austauschen, damit sich keine Nässe bildet)
  4. Hütte sollte nicht direkt auf dem Boden und an einer möglichst wind- und wettergeschützten Stelle stehen
  5. Eingang kann zusätzlich mit einer Katzenklappe oder einer „Schwingtür“ aus durchsichtigen PVC-Lamellen geschützt werden

Verschiedene Liegeplätze zum Wohlfühlen

Bieten Sie Ihrer Samtpfote über die Wohnung verteilt mehrere Liegeplätze an – zum Beispiel einen, von dem aus sie beobachten kann, was draußen auf der Straße oder im Garten vor sich geht, einen, an dem Ruhe herrscht und sie sich zurückziehen kann, und natürlich einen in Ihrer Nähe. Schließlich sind auch die Menschen im Herbst häufiger zu Hause, was viel Zeit für ausgiebige Kuschelstunden für Stubentiger mit sich bringt.

Bewegung nicht vergessen 

Denken Sie an ausreichend Bewegung und Aktivität für Ihre Katze. Je langweiliger es draußen wird, desto spannender können Sie die Wohnung für Ihre Katze gestalten. Bieten Sie ihr Klettermöglichkeiten oder gemeinsame Spiele, um den Bewegungsdrang und ihr Köpfchen zu fordern. Viele Spielzeuge können Sie auch selbst basteln. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Katzen-Socken-Spielzeug oder einer selbstgemachten Katzenangel? Auch bei sogennanter Wintermüdigkeit bei Katzen, kann Bewegung entgegenwirken.

Fellwechsel unterstützen

Vor allem Freigängerkatzen wechseln im Herbst auf ein dichteres schützendes Winterfell. Den Fellwechsel können Sie durch regelmäßiges Bürsten alle paar Tage unterstützen. So werden abgestorbene Haare entfernt, die Durchblutung angeregt und außerdem genießen viele Stubentiger die zärtlichen Streicheleinheiten mit der Bürste. Wenn Ihre Katze das Bürsten nicht mag und nicht zu den langhaarigen Rassen gehört, die regelmäßige Hilfe bei der Fellpflege benötigt, sollten Sie Ihren tierischen Liebling nicht zwingen, sondern auf das Bürsten verzichten.        



Was tun bei einem Wildunfall?

Die Straße durch den Wald ist dunkel, der vereinzelte Gegenverkehr blendet. Links und rechts bilden Bäume eine schwarze Wand, Leitpfosten reflektieren im Fernlicht. Szenen wie diese kennt jeder Autofahrer, der im Herbst oder Winter abseits der Autobahn unterwegs ist. Immer aufmerksam, immer auf der Hut, weil jeden Moment ein Tier vor das Auto laufen könnte. Was zwar in den meisten Fällen nicht passiert, kann umso schlimmer enden, wenn es doch einmal vorkommt. Daher rät TASSO Autofahrern nun wieder zu erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Tempo anpassen, Abstand halten und bremsbereit sein – vor allem dort, wo gezielt vor Wildwechsel gewarnt wird, ist das wichtig. Sobald Wild am Straßenrand zu erkennen ist, sollten Verkehrsteilnehmer abbremsen und hupen, um das Tier zu verscheuchen. „Auf keinen Fall darf das Tier durch das Einschalten des Fernlichtes geblendet werden, da es hierdurch die Orientierung verliert und dadurch erst recht auf die Lichtquelle und somit die Straße zulaufen wird“, gibt TASSO-Leiter Philip McCreight zu bedenken. Sobald ein Tier zu sehen ist, sollte also unbedingt von Fern- auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Achtung: Da Wildtiere meist im Rudel auftreten, gilt es außerdem abzuwarten, ob weitere Tiere folgen.

Autofahrer, die versuchen, ein vor das Auto gelaufenes Tier durch ein Ausweichmanöver zu schützen, begeben sich und andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen am Straßenrand enden oft schwerwiegend. Daher rät zum Beispiel der ADAC: Wenn der Zusammenstoß unvermeidbar ist, Lenkrad festhalten und kontrolliert bremsen.

Und wenn es tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier gekommen ist?  

  • Bringen Sie das Auto zum Stillstand und versuchen Sie, Ruhe zu bewahren
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie und alle weiteren Fahrzeuginsassen Warnwesten an, sichern Sie die Unfallstelle und versorgen Sie eventuell verletzte Personen
  • Informieren Sie die Polizei über Ihren Unfall
  • Bleiben Sie so lange bei dem verletzten Tier, bis Hilfe eintrifft
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier und notieren Sie die Kontaktdaten möglicher Zeugen

So schwer es auch fallen mag, untätig zu bleiben: Die Eigensicherung geht vor. Ein verletztes Tier darf niemals angefasst werden, da es Schmerzen haben und in Panik beißen könnte. Ein verletztes oder totes Tier darf zudem niemals in guter Absicht mitgenommen werden. Diese Handlung gilt im Sinne des Gesetzes als strafbare Wilderei.

TASSO-Tipp: Es ist hilfreich, sich von der Polizei noch vor Ort für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kann bei der eigenen Kfz-Versicherung eingereicht werden. Insbesondere, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, ist diese Bescheinigung für die Versicherung wichtig.



Die Haftungsfrage beim Hundesitting: Der Halter haftet immer!

Nicht bei allen Anlässen kann unser vierbeiniger Freund an unserer Seite sein. Manchmal gibt es Unternehmungen, die aus verschiedensten Gründen ungeeignet für Hunde sind. Und wenn diese lange dauern, ist eine Fremdbetreuung notwendig. Zum Glück gibt es fast immer Freunde oder Bekannte, die das Tier kennen und gerne helfen. Außerdem gibt es mittlerweile auch professionelle Hundebetreuer und Pensionen, die sich um die Vierbeiner kümmern.

Aber was passiert eigentlich, wenn in dieser Zeit etwas passiert? Wenn zum Beispiel durch den Hund jemand zu Fall kommt und sich verletzt? Das muss gar nicht böse gemeint gewesen sein, manchmal führen ja schon Verkettungen von unglücklichen Umständen zum Unfall.

Wer haftet jetzt? Grundsätzlich erstmal der Hundehalter, sagt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries: „Er haftet gemäß § 833 Satz 1 BGB und zwar unabhängig von der Tatsache, dass er gar nicht dabei war und den Vorfall nicht verhindern konnte“, erläutert sie.

Für die Beantwortung der Frage, ob zusätzlich zum Halter auch der Hundesitter haftet, ist es wichtig zu klären, ob es sich beim Hundesitten um eine Gefälligkeit handelte oder ob es einen Vertrag gab. „§ 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass derjenige, der für einen anderen die Führung und Aufsicht eines Tieres durch einen Vertrag übernimmt, auch für den Schaden verantwortlich ist, der einem Dritten zugefügt wird“, betont Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Dann müsste also auch der Tiersitter haften und möglicherweise Schmerzensgeld zahlen. Anders als der Hundehalter kann der Tierbetreuer sich allerdings von dieser Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass ihn keine Schuld an dem Vorfall trifft. Professionelle Hundesitter haben daher in der Regel eine gewerbliche Haftpflichtversicherung.

Doch wo beginnt ein Vertrag und wo endet die Gefälligkeit? „Maßgeblich für diese Abgrenzung ist, ob ein Rechtsbindungswille vorhanden war und ob eine Gegenleistung vereinbart wurde“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Bezahlt der Hundehalter den Aufpasser oder erbringt er eine andere Gegenleistung, handelt es sich um ein vertraglich vereinbartes Hundesitting. Bei professionellen Tiersittern sollten die Regelungen zu Beweiszwecken am besten schriftlich festgehalten werden. Doch unter Umständen kann es auch schon als vertraglich vereinbartes Hundesitting gelten, wenn zwei Hundehalter sich regelmäßig zu festen Zeiten mit der jeweiligen Betreuung der beiden Hunde abwechseln.

„Passt die beste Freundin nur gelegentlich einige Stunden aus Nettigkeit kostenlos auf den Hund auf, handelt es sich allerdings um eine Gefälligkeit“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Passiert dann etwas, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Halters die Kosten für entstandene Schäden, sofern das Hüten durch fremde Personen im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Dann würde die Freundin – neben dem Halter – nur noch dann haften, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

„Damit Sie als Halter auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt“, rät Ann-Kathrin Fries. Da auch ein kleiner Hund schnell Schäden in enormer Höhe anrichten kann, zum Beispiel wenn er einen Verkehrsunfall verursacht, sollten Sie unbedingt auf eine hohe Versicherungssumme achten. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, und achten Sie beim professionellen Hundesitting darauf, dass Ihnen ein Vertrag vorgelegt wird.


Sichern Sie sich ab –
die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter


Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist.

Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).

Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können.



Katzen müssen nicht ins Tierheim

Werdende Eltern und Katzenhalter stehen im Laufe der Schwangerschaft immer wieder vor der Frage, was mit ihrer Katze passieren soll: Schließlich müsse man überlegen, wohin das Tier, das die werdende Mutter eventuell mit Toxoplasmose infizieren könnte, umziehen könne. Es wird unterstellt, dass der Kontakt zum Schmusetiger prinzipiell eine Lebensbedrohung für das Ungeborene darstelle. „Leider werden aufgrund von Vorurteilen viele Katzen ins Tierheim abgegeben, wenn sich ein Baby ankündigt. Die Tierheime sind oft überfüllt." erklärt shelta-Leiterin Heike Engelhart.

TASSO e.V. erklärt, was zu beachten ist, damit keine Katze ihr Zuhause verlassen muss.

Nicht vom Katzenklo geht die größte Gefahr aus

Als Hauptargument für einen Auszug der Katze wird meist die Gefahr der Ansteckungsgefahr mit der Infektionskrankheit Toxoplasmose genannt. Studien belegen, dass die Hauptquelle des Erregers jedoch rohes beziehungsweise nicht durchgegartes Fleisch, wie Tartar, Steaks, Salami und Mettwurst ist. Auf den Verzehr hiervon sollten Schwangere unbedingt verzichten. Untersuchungen zufolge ist etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasmose infiziert gewesen. Das Gute an der Sache: Hat die Frau einmal eine Infektion durchgestanden, bildet sie Antikörper und ist in der Regel vor weiteren Ansteckungen geschützt.

Prinzipiell sind schwangere Katzenhalterinnen gut beraten, wenn sie sich auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen lassen. Zwar gehört dieser Bluttest nicht zur routinemäßigen Muttervorsorge, kann jedoch schnell klären, ob die Frau immun ist und somit kein Anlass zur besonderen Sorge besteht. Hat die Schwangere keine Antikörper im Blut, kann sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen, um eine mögliche Infektion zeitnah zu erkennen und behandeln zu können. In jedem Fall gilt: Besprechen Sie das Thema ausführlich mit Ihrem Gynäkologen.

Hygiene im Umgang mit Katzen ist das A und O

Das Ansteckungsrisiko über den Kontakt zu Katzen ist weitaus geringer als durch den Kontakt und Verzehr mit Rohfleischprodukten. Dennoch müssen Katzenhalter wissen, dass Toxoplasmose-Erreger sich auch im Katzenkot befinden können. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Freigänger, die den Parasiten beispielsweise über den Verzehr erlegter Mäuse zu sich nehmen und wieder ausscheiden. Wohnungskatzen sind wahrscheinlich keine Träger der Toxoplasmose, sofern sie nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden.

Tipps für schwangere Katzenhalterinnen

Katzen müssen ihr Zuhause nicht verlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Wenn folgende Regeln beachtet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Infektion, selbst wenn das eigene Tier Träger der Toxoplasmose ist:

Der Tierarzt kann Katzen auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen. Fällt der Test positiv aus, sollte durch eine Kotuntersuchung abgeklärt werden, ob die Katze Toxoplasmen ausscheidet. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht im Umgang mit dieser Katze geboten.

Nach jedem Kontakt mit der Katze sollten sich Schwangere gründlich die Hände waschen.

Schwangere sollten das Säubern der Katzentoilette jemand anderem überlassen. Steht niemand zur Verfügung, tragen sie grundsätzlich Einmalhandschuhe, die sie nach jedem Gebrauch wegwerfen. Anschließend gilt dennoch: Hände waschen.

Schwangere verzichten bei der Katzennahrung idealerweise auf rohes Fleisch.

Werdende Mütter vermeiden am Besten den Kontakt zu unbekannten oder kranken Katzen.

                                                                                                   

Diese Informationen werden von TASSO zur Verfügung gestellt und sind auf deren Internetseite nachzulesen.

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