TASSO-News


Haustierbestattung 

Welche Möglichkeiten haben Tierhalter? 

Wenn der tierische Begleiter stirbt, ist das für uns Menschen sehr hart. Meist waren die Tiere jahrelang unsere treuesten Begleiter, engste Freunde und tierische Familienmitglieder. Manchmal geht es ganz plötzlich vorbei. Zu der großen Trauer kommen dann auch Überlegungen, mit denen sich Tierhalter eigentlich noch Zeit lassen wollten: Was soll mit den sterblichen Überresten des Haustieres passieren? Und welche Möglichkeiten gibt es, seinen tierischen Liebling würdevoll zu bestatten? Damit im Ernstfall keine überhasteten und unüberlegten Entscheidungen getroffen werden müssen, die später vielleicht bedauert werden, sollten Tierhalter diese Frage frühzeitig klären. Auch im Hinblick auf die Kosten, die bei einer Bestattung des Tieres entstehen können.

Haustier im eignen Garten begraben

Eine besonders beliebte und schöne Möglichkeit ist die Bestattung des tierischen Freundes im heimischen Garten. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Haustiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, also im eigenen Garten, zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die weiteren Voraussetzungen zu finden. So zum Beispiel, „... dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein darf, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“, erläutert Ann-Kathrin Fries weiter. Da der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss, ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können. Das Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Einäscherung – Tier in der Urne mitnehmen

Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen Tieren verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher, aber dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes auch mit nach Hause nehmen.

Letzte Ruhestätte: Tierfriedhof, Friedwald & Co.

Immer mehr Tierhalter lassen ihre Haustiere auf Tierfriedhöfen bestatten. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben.

Das tote Tier bleibt zunächst beim Tierarzt

Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. Die meisten Tierärzte bieten an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das kann bedeuten, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Tierärzte bieten mittlerweile aber auch andere Möglichkeiten an, da sie beispielsweise mit Tierkrematorien zusammenarbeiten.
  

Alternative Möglichkeiten für eine Haustierbestattung:

Mittlerweile werden für die geliebten Haustiere gleiche Bestattungsarten wie für Menschen angeboten. So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich. Ein Tier darf außerhalb des eigenen Gartens jedoch nur eingeäschert in der Urne bestattet werden. Informieren Sie sich am besten bei einem Bestattungsinstitut.


 Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile tatsächlich möglich. In Deutschland gibt es bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend.

Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.“ Hamburg ist das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung hat. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf. 

Ann-Kathrin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wenn auch Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“ Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden.

Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann es anschließend in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft.

Tierhalter sollten frühzeitig die Vorsorge für ihr Haustier treffen und klären, was nach dem eigenen Tod mit dem tierischen Liebling passieren soll.



Suchtipps für entlaufene Hunde

              

So können Sie bei der Suche nach Ihrem Hund vorgehen

Es ist der Alptraum eines jeden Hundehalters: Vor Schreck oder weil er eine spannende Spur gefunden hat, entläuft der eigene Vierbeiner beim Spaziergang. Obwohl er eigentlich vorbildlich hört und noch nie weggelaufen ist.

Weil so etwas immer passieren kann, haben wir für Sie hilfreiche Tipps zusammengefasst, die bei der Suche nach Ihrem entlaufenen Hund helfen können:

Hund bei TASSO vermisst melden

Ihr Hund ist bei TASSO registriert? Dann melden Sie ihn schnellstmöglich als vermisst. Das können Sie jederzeit über unser Online-Formular machen. Dazu benötigen Sie Ihre TASSO-Kenn-Nummer, die Sie im TASSO-Tierausweis, auf der TASSO-Plakette und auf allen wichtigen Anschreiben von TASSO finden können. Zusätzlich wird noch der Nachname des Halters, auf den das Tier registriert ist und der Rufname Ihres Hundes gebraucht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihren Hund über unsere App „Tipp-Tapp“ vermisst zu melden.

Sollte Ihr Hund nicht bei TASSO registriert sein, können Sie ihn ebenfalls als vermisst melden. Registrieren Sie dazu Ihren Vierbeiner online bei TASSO und melden Sie ihn im selben Formular als vermisst.

Suchplakate erstellen

Bei der Erstellung einer Vermisstmeldung haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses TASSO-Suchplakat zu bestellen. Auf unserem TASSO-Suchplakat sind Informationen zu Ihrem Tier zu finden. Um die Suche so erfolgreich wie möglich zu gestalten, benötigen Sie  ein aktuelles Foto Ihres Vierbeiners, auf dem alle Merkmale Ihres Tieres klar zu erkennen sind. Zudem finden Sie die Telefonnummer der TASSO-Notrufzentrale auf den Plakaten.

Sobald ein Finder sich bei uns meldet, informieren wir Sie sofort. Die TASSO-Notrufzentrale ist 24 Stunden für Sie erreichbar.

Unser Suchtipp: Geben Sie niemals die eigenen Kontaktdaten auf den Suchplakaten an. Nur so kann ein Datenmissbrauch verhindert werden.

Nach Erhalt des Suchplakates können Sie es an geeigneten Stellen in Ihrer Nachbarschaft verteilen. Bitte achten Sie hierbei auf die Regeln zum Aufhängen von Such- und Informationsplakaten. Fragen Sie auch gerne in Geschäften oder Tierarztpraxen nach, ob Sie Ihre Suchmeldung aufhängen dürfen. Ihre TASSO-Suchmeldung kann auch über unsere Webseite und in der TASSO-App „Tipp-Tapp“ veröffentlicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Suchmeldung an unsere TASSO-Suchhelfer weiterzuleiten.

Weitere Anlaufstellen über den Verlust informieren

Während Ihrer Suche sollten weitere wichtige Ansprechpartner informiert werden. Melden Sie Ihren Verlust bei folgenden Stellen:

  •     
  • Polizei
  •    
  • Tierheime/Tierschutzvereine
  •    
  • Tierärzte
  •    
  • Stadt/Gemeinde
  •    
  • Jagdpächter/Förster

Besonderheit Angsthund: Bitte weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen ängstlichen Hund handelt und keine Einfangversuche unternommen werden sollen.

Die Polizei ist oft die erste Anlaufstelle bei wiedergefundenen Tieren. Wichtig: Nutzen Sie dazu die Nummer Ihrer örtlichen Polizeistelle und nicht die 110.

Falls es in Ihrer Umgebung Tierheime oder Tierschutzorganisationen gibt, können Sie diese auch über den Verlust informieren. Falls Ihr entlaufener Hund dort in Obhut genommen wird, kann er schneller wieder zu Ihnen nach Hause zurückvermittelt werden, wenn Sie Ihre Daten hinterlassen haben. Wird ein verletztes Tier aufgefunden, wird es meist zu einem Tierarzt gebracht. Deswegen sollten auch umliegende Tierärzte auf Ihre Suche angesprochen werden.

Zu guter Letzt können Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt wenden. Finder sind laut Gesetz dazu verpflichtet, gefundene Tiere beim zuständigen Ordnungsamt zu melden.

Suchtipps für entlaufende Hunde/Angsthunde

Ruhe bewahren 

Der wichtigste Hinweis lautet immer: Nicht in Panik geraten. Natürlich handelt es sich um eine Ausnahmesituation, wenn der eigene Hund wegläuft. Versuchen Sie aber trotzdem, ruhig zu bleiben und Ihrem Hund nicht kopflos hinterher zu rennen. Die Chance ist sehr gering, dass Sie Ihren Hund einholen können. Ganz im Gegenteil, Ihr Hund kann durch das panische Rennen noch mehr Angst bekommen und weiter vertrieben werden.

Suche vor Ort

Wenn Ihr Hund außerhalb Ihres Zuhauses entlaufen ist, empfehlen wir Ihnen, an dieser Stelle so lange wie möglich zu bleiben. Denn häufig kommen Hunde nach einer gewissen Zeit genau an den Verlustort zurück.

Zudem kann es auch sein, dass Ihr Hund den Weg nach Hause einschlägt. Am besten informieren Tierhalter von unterwegs aus eine weitere Person, die schaut, ob der Hund zurückgefunden hat.

Vor Ort sinnvoll vorgehen 

Wenn Sie sich auf die Suche nach Ihrem entlaufenen Hund begeben möchten, sollten Sie sich sternenförmig vom Ort des Entlaufens fortbewegen. Das heißt, Sie sollten immer wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren, bevor Sie eine andere Richtung einschlagen. Denn nur so entsteht eine gerade Geruchsspur und Ihr Hund wird immer zum Ort des Entlaufens zurückgeleitet. Bitte beachten Sie auch, dass Autobahnen und Bahntrassen vermieden werden sollten, um so die Gefahr für Ihren Hund zu verringern.

Sollte die Suche vor Ort erstmal nicht erfolgreich gewesen sein, empfehlen wir Ihnen, am Verlustort ein eine Sache mit einem für Ihrem Hund bekannten Geruch zu hinterlassen: das kann zum Beispiel ein getragenes Kleidungsstück oder eine Decke sein. Bei Rückkehr Ihres Hundes kann er so den Geruch von Ihnen aufnehmen und bleibt eher in der Nähe. Wenn ihr Liebling wieder bei Ihnen ist, bitte denken Sie daran, das Kleidungsstück wieder aufzuheben. Stellen Sie außerdem Futter und im Sommer auch Wasser bereit.

Besonderheit ängstlicher Hund: Wenn möglich, kann auch eine Live- oder Wildtierkamera aufgestellt werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Kommt der entlaufene Hund dorthin zurück, sollte er angefüttert und wenn möglich gesichert werden. Dies ist zum Beispiel mit einer Lebendfalle möglich. Informieren Sie sich dazu bei der örtlichen Tiersicherung oder einem Tierschutzverein, denn das Aufstellen einer Lebendfalle ist ebenfalls genehmigungspflichtig.   

Die Suche von zu Hause aus unterstützen

Weiterhin ist es sinnvoll, zu Hause das Gartentor sowie die Eingangstür offenstehen zu lassen, falls Ihr Vierbeiner zum Beispiel in der Nacht noch zurückfindet. Auch hier kann ein Kleidungsstück mit vertrautem Geruch für Ihren Hund ein wichtiges Zeichen dafür sein, dass er richtig ist. Richten Sie wenn möglich auch eine Futterstelle ein.

Weitere Möglichkeiten, wenn Ihr Vierbeiner ein Angshund ist: Die Futterstelle sowie auch den Eingangsbereich können Sie mit einer Kamera überwachen. Wird der Hund gesichtet und traut er sich nicht rein, kann eine Lebendfalle sinnvoll sein. Viele Tierschutzvereine haben eine solche Falle und können Ihnen bei dieser Überlegung mit Rat und Tat zu Seite stehen.  

Nutzen Sie die Vorteile von Tipp-Tapp: Der TASSO-App

Sie haben die Möglichkeit, einen GPS-Tracker mit der TASSO-App zu verknüpfen. Sollte Ihr Tier einmal entlaufen, können Sie den Standort des Ortungsgerätes an unsere Suchhelfer freigeben. Ist ein Suchhelfer in der Nähe Ihres Hundes wird es ihm mitgeteilt und dieser kann so schneller handeln, damit das Ihr so schnell wie möglich wieder bei Ihnen ist.

Sichtung Ihres entlaufenden Hundes 

Wenn Sie Ihren Hund gesichtet haben, bewahren Sie bitte ebenfalls Ruhe. Ihr Vierbeiner wird vermutlich sehr viel Angst haben und nicht so reagieren, wie Sie es von ihm gewohnt sind. Vermeiden Sie lautes Schreien und Weinen und versuchen Sie Ihre Freude erst einmal zu unterdrücken, auch wenn es sehr schwer fällt, denn diese Reaktionen könnten ihn wieder vertreiben. Laufen Sie nicht direkt auf das Tier zu. TASSO rät daher, sich betont ruhig zu verhalten:

  •     
  • langsam bewegen
  •    
  • in die Hocke gehen
  •    
  • sich dem Tier seitlich beziehungsweise mit dem Rücken zuwenden
  •    
  • ganz ruhig und vorsichtig anlocken

Versuchen Sie seine Aufmerksamkeit zu bekommen und brechen Sie unbedingt ab, wenn Sie merken, dass Sie den Hund dort an Ort und Stelle nicht sichern können.

Kontaktieren Sie bei einem Angsthund schnellstmöglich eine örtliche Tiersicherung. Dort bekommen Sie weitere Hilfe.

Pettrailer/Suchhundestaffel bei ängstlichen Hunden 

Generell: Ein Pettrailer sucht nicht eigenständig nach Ihrem entlaufenen Hund. Es kann passieren, dass ängstliche Hunde vor fremden Menschen noch weiter flüchten, sich damit mehr in Gefahr begeben und eine Sicherung des Tieres nicht möglich ist. Sofern der Hund ohne Leine entlaufen ist, wird empfohlen, in den ersten Tagen keine Suchhunde/Pettrailer einzusetzen, da die Suche den Hund weiter treiben kann.

Ist der Hund jedoch mit Leine entlaufen, ist es ein Welpe, das Tier ist alt oder krank oder durch einen Unfall verletzt worden, ist Eile geboten und ein Pettrailer mit Suchhund sollte umgehend kontaktiert werden.    

Wir drücken Ihnen ganz fest die Daumen, dass Sie Ihren entlaufenen Hund mit Hilfe unserer Suchtipps wieder finden werden. Diese haben wir für Sie als Checkliste kurz und knapp zusammengefasst: Checkliste: Suchtipps für entlaufene Hunde.

Der Hund ist wieder da! 

Wenn Ihr Hund wieder gefunden wurde, folgt als letzter Schritt die Rückmeldung bei TASSO. Dazu können Sie unser Online-Formular nutzen. So können wir die Suchmeldung auf der TASSO-Homepage beenden und zusätzlich unseren TASSO-Suchhelfern Bescheid geben, dass Ihr Hund wieder zu Hause ist. 



Zeit für schöne Stunden im Freien:
Handgriffe für einen haustiersicheren Garten

Frühlingszeit ist Gartenzeit. Die Tage sind wieder länger, es ist wärmer und die ersten Pflanzen tragen bereits Knospen. Höchste Zeit, den heimischen Garten in Schuss zu bringen, damit die ganze Familie hier bald gemeinsam schöne Stunden verbringen kann. Wenn wir Menschen wieder mehr draußen sind, sind unsere Vierbeiner natürlich nicht weit. Schließlich gibt es kaum etwas Schöneres, als sich gemeinsam die Sonne auf den „Pelz“ scheinen zu lassen und das gute Wetter zu genießen.

Ein eigener Garten ist für Hunde und Katzen herrlich. Hier können sie Freiheit und Ruhe genießen, sich sonnen, spielen, das bunte Treiben betrachten und mit Ihrer Erlaubnis vielleicht sogar an der einen oder anderen Stelle mal buddeln oder sich im eigens dafür aufgestellten Planschbecken erfrischen.

Freiheit in Sicherheit 

Damit unsere Tiere sich dort sicher bewegen können, sollten Gartenbesitzer jedoch einiges beachten. Für Hunde sollte der Garten natürlich ausbruchsicher sein. Achten Sie darauf, dass der Gartenzaun hoch genug ist und keine Verletzungsgefahr für Ihren Vierbeiner darstellt. Auch wenn Stubentiger keinen unkontrollierten Freigang haben sollen, müsste der Garten entsprechend gesichert werden. Das ist zwar ziemlich schwer, mit einigem Aufwand im Einzelfall aber machbar. Auch Gartengeräte, Dünger und Ähnliches sollten sicher und unzugänglich für unsere tierischen Freunde verstaut werden.

Auf ins Beet 

Wenn Sie in den kommenden Tagen Neues pflanzen, denken Sie dabei auch an Ihr Tier: Denn vieles, was im Beet richtig schön aussieht, ist leider für Hund und Katze gefährlich. Zum Beispiel sind Tulpen und Narzissen wahres Gift für unsere Vierbeiner und sollten keinesfalls gefressen werden. Lassen Sie sich daher bei der Auswahl neuer Pflanzen im Fachhandel gut beraten. Das ist vor allem dann besonders wichtig, wenn Sie ein Tier haben, das gerne mal an Pflanzen knabbert oder wenn in Ihrem Haushalt ein Welpe lebt. Denn junge Hunde kauen häufig mit großer Leidenschaft alles an, was sie vor die Nase kriegen. Sorgen Sie zudem dafür, dass der Komposthaufen außer Reichweite ist. Zu gerne wird ansonsten sicher der eine oder andere nimmersatte Hund Reste verspeisen, die nicht für ihn gedacht waren.

Gefahr im Teich 

Vorsicht ist auch beim Gartenteich geboten. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass es einfache Ausstiegsmöglichkeiten gibt, falls Ihr Tier einmal hineinfällt. Das passiert schneller als gedacht und wird es nicht bemerkt, können Tiere ertrinken. Also: Keine hohen Wände, sondern flache Übergänge, die eine sichere Rückkehr an Land ermöglichen. Auch die Regentonne sollte besser katzensicher abgedeckt werden, um Unglücke zu vermeiden.

Wohlfühloase Garten 

Denken Sie daran, Ihrem Tier auch draußen Liege- und Rückzugsplätze im Schatten, gerne aber auch zusätzlich an sonnigen Stellen, einzurichten. Auch für Wasser sollte gesorgt sein. Nicht zuletzt, um einem gefährlichen Ausflug in den Gartenteich vorzubeugen. Katzen freuen sich außerdem über erhöhte Aussichtspunkte und Klettergelegenheiten, während viele Hunde vor allem eine Buddelecke oder gelegentliche Spiele mit Wasser genießen.

Auch für die anderen Tiere ist Platz

Mit blühenden Sträuchern, Kräutern und Stauden machen Sie nicht nur den Garten zu einem schönen Anblick, sondern tun auch Bienen und anderen Insekten einen Gefallen. „Wilde Ecken“ im Garten freuen andere Tiere, die sich dort beispielsweise zum Brüten oder zum Überwintern zurückziehen können. Diese wilden Ecken sollten dann natürlich von Ihren Vierbeinern als tabu respektiert werden und nicht gerade direkt neben der Buddelecke des Hundes liegen. Zahlreiche Tipps für einen wildtierfreundlichen Garten finden Sie im Internet.

Mit ein bisschen Planung und Arbeit steht einem schönen Garten, der Mensch, Haustier und Wildtier gleichermaßen Freude bereitet, nichts im Wege.



Katzen müssen nicht ins Tierheim

Werdende Eltern und Katzenhalter stehen im Laufe der Schwangerschaft immer wieder vor der Frage, was mit ihrer Katze passieren soll: Schließlich müsse man überlegen, wohin das Tier, das die werdende Mutter eventuell mit Toxoplasmose infizieren könnte, umziehen könne. Es wird unterstellt, dass der Kontakt zum Schmusetiger prinzipiell eine Lebensbedrohung für das Ungeborene darstelle. „Leider werden aufgrund von Vorurteilen viele Katzen ins Tierheim abgegeben, wenn sich ein Baby ankündigt. Die Tierheime sind oft überfüllt." erklärt shelta-Leiterin Heike Engelhart.

TASSO e.V. erklärt, was zu beachten ist, damit keine Katze ihr Zuhause verlassen muss.

Nicht vom Katzenklo geht die größte Gefahr aus

Als Hauptargument für einen Auszug der Katze wird meist die Gefahr der Ansteckungsgefahr mit der Infektionskrankheit Toxoplasmose genannt. Studien belegen, dass die Hauptquelle des Erregers jedoch rohes beziehungsweise nicht durchgegartes Fleisch, wie Tartar, Steaks, Salami und Mettwurst ist. Auf den Verzehr hiervon sollten Schwangere unbedingt verzichten. Untersuchungen zufolge ist etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasmose infiziert gewesen. Das Gute an der Sache: Hat die Frau einmal eine Infektion durchgestanden, bildet sie Antikörper und ist in der Regel vor weiteren Ansteckungen geschützt.

Prinzipiell sind schwangere Katzenhalterinnen gut beraten, wenn sie sich auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen lassen. Zwar gehört dieser Bluttest nicht zur routinemäßigen Muttervorsorge, kann jedoch schnell klären, ob die Frau immun ist und somit kein Anlass zur besonderen Sorge besteht. Hat die Schwangere keine Antikörper im Blut, kann sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen, um eine mögliche Infektion zeitnah zu erkennen und behandeln zu können. In jedem Fall gilt: Besprechen Sie das Thema ausführlich mit Ihrem Gynäkologen.

Hygiene im Umgang mit Katzen ist das A und O

Das Ansteckungsrisiko über den Kontakt zu Katzen ist weitaus geringer als durch den Kontakt und Verzehr mit Rohfleischprodukten. Dennoch müssen Katzenhalter wissen, dass Toxoplasmose-Erreger sich auch im Katzenkot befinden können. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Freigänger, die den Parasiten beispielsweise über den Verzehr erlegter Mäuse zu sich nehmen und wieder ausscheiden. Wohnungskatzen sind wahrscheinlich keine Träger der Toxoplasmose, sofern sie nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden.

Tipps für schwangere Katzenhalterinnen

Katzen müssen ihr Zuhause nicht verlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Wenn folgende Regeln beachtet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Infektion, selbst wenn das eigene Tier Träger der Toxoplasmose ist:

Der Tierarzt kann Katzen auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen. Fällt der Test positiv aus, sollte durch eine Kotuntersuchung abgeklärt werden, ob die Katze Toxoplasmen ausscheidet. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht im Umgang mit dieser Katze geboten.

Nach jedem Kontakt mit der Katze sollten sich Schwangere gründlich die Hände waschen.

Schwangere sollten das Säubern der Katzentoilette jemand anderem überlassen. Steht niemand zur Verfügung, tragen sie grundsätzlich Einmalhandschuhe, die sie nach jedem Gebrauch wegwerfen. Anschließend gilt dennoch: Hände waschen.

Schwangere verzichten bei der Katzennahrung idealerweise auf rohes Fleisch.

Werdende Mütter vermeiden am Besten den Kontakt zu unbekannten oder kranken Katzen.

Diese Informationen werden von TASSO zur Verfügung gestellt und sind auf deren Internetseite nachzulesen.

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